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  • · Nachricht · Steuererklärung 2020

    Abgabefrist um drei Monate verlängert

    | Durch das ATAD-Umsetzungsgesetz (BGBl I 21, 2035) wurde die Abgabefrist für die Steuererklärung 2020 um drei Monate verlängert. Damit endet die Abgabefrist in beratenen Fällen, d. h., wenn die Steuererklärung z. B. durch einen Steuerberater erstellt wird, grundsätzlich am 31.5.22. |

     

    Wegen der durch die Coronapandemie verursachten Ausnahmesituation wurden auch die Erklärungsfristen in nicht beratenen Fällen sowie die zinsfreien Karenzzeiten für den Besteuerungszeitraum 2020 um drei Monate verlängert. Die sich hieraus ergebenden Anwendungsfragen hat das BMF in einem aktuellen Schreiben beantwortet (BMF 20.7.21, IV A 3 - S 0261/20/10001 :014).

    Quelle: ID 47581563