· Nachricht · Steuererklärung
Belege vorhalten oder doch besser einreichen?
| Bei Abgabe der Einkommensteuererklärung 2017 gibt es eine Erleichterung. Es müssen keine Belege mehr beigefügt werden. Es gilt lediglich eine Belegvorhaltepflicht. Die Landesfinanzdirektion Thüringen (Schreiben vom 27.4.18, Abruf-Nr. 201137 ) empfiehlt im Unterschied zu einzelnen anderen Bundesländern nicht, dass mit der Steuererklärung grundsätzlich und immer auf die Einreichung jeglicher Belege verzichtet werden soll. |
Je bedeutender ein Sachverhalt ist, umso sinnvoller ist es, den Beleg sofort zusammen mit der Steuererklärung einzureichen ‒ weil man so vorprogrammierte Rückfragen des FA vermeidet. „Bedeutend“ ist ein Sachverhalt, wenn er
- neu bzw. erstmalig oder einmalig ist,
- einen außergewöhnlichen (Geschäfts-) Vorfall darstellt,
- sich gegenüber dem Vorjahr erheblich ändert oder
- eine spürbare steuerliche Auswirkung nach sich zieht.
Quelle: ID 45349368