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  • · Nachricht · Steuererklärung

    Belege vorhalten oder doch besser einreichen?

    | Bei Abgabe der Einkommensteuererklärung 2017 gibt es eine Erleichterung. Es müssen keine Belege mehr beigefügt werden. Es gilt lediglich eine Belegvorhaltepflicht. Die Landesfinanzdirektion Thüringen (Schreiben vom 27.4.18, Abruf-Nr. 201137 ) empfiehlt im Unterschied zu einzelnen anderen Bundesländern nicht, dass mit der Steuererklärung grundsätzlich und immer auf die Einreichung jeglicher Belege verzichtet werden soll. |

     

    Je bedeutender ein Sachverhalt ist, umso sinnvoller ist es, den Beleg sofort zusammen mit der Steuererklärung einzureichen ‒ weil man so vorprogrammierte Rückfragen des FA vermeidet. „Bedeutend“ ist ein Sachverhalt, wenn er

    • neu bzw. erstmalig oder einmalig ist,
    • einen außergewöhnlichen (Geschäfts-) Vorfall darstellt,
    • sich gegenüber dem Vorjahr erheblich ändert oder
    • eine spürbare steuerliche Auswirkung nach sich zieht.
    Quelle: ID 45349368