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  • 18.04.2023 · Nachricht · Steuererklärungen

    Energiepreispauschale für Rentner: Keine Eintragungen in der Steuererklärung 2022

    | Die mit dem Rentenbeziehende-Energiepreispauschalengesetz geregelte Einmalzahlung von 300 EUR (EPP II) unterliegt der Einkommensteuer. In der Einkommensteuererklärung für 2022 ist sie dennoch nicht anzugeben (FinMin Schleswig-Holstein, ESt-Kurzinformation Nr. 23/2 vom 3.2.23). |