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  • 05.02.2024 · Nachricht · Steuererklärungen

    Sonderabschreibungen für Mietwohnungsneubau: Neuregelungen erstmals in der Steuererklärung 2023 relevant

    | Durch § 7b EStG gilt eine Sonderabschreibung für den Mietwohnungsneubau. Grundsätzlich sollten nur Baumaßnahmen aufgrund eines nach dem 31.8.18 und vor dem 1.1.22 gestellten Bauantrags oder einer in diesem Zeitraum getätigten Bauanzeige gefördert werden. Mit dem JStG 2022 wurde die Sonderabschreibung neu aufgelegt. Sie gilt für Bauanträge/-anzeigen nach dem 31.12.22 und vor dem 1.1.27. Für Wohnungen mit Bauantrag/-anzeige im Jahr 2022 kommt somit keine Sonderabschreibung in Betracht. |