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  • 05.09.2022 · Nachricht · Steuerermäßigung nach § 35a EStG

    BFH klärt Fragen zu ambulanten Pflege- und Betreuungsleistungen

    | Die Steuerermäßigung für ambulante Pflege- und Betreuungsleistungen kann auch von Steuerpflichtigen beansprucht werden, denen Aufwendungen für die Pflege und Betreuung eines Dritten erwachsen. Dies gilt auch, wenn die Leistungen im Haushalt der gepflegten Person erfolgen. Zudem fordert der BFH (12.4.22, VI R 2/20, Abruf-Nr. 230257 ) weder den Erhalt einer Rechnung noch die Einbindung eines Kreditinstituts in den Zahlungsvorgang. |