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  • 02.07.2014 · Fachbeitrag · Steuerermäßigung nach § 35a EStG

    Der Haushalt endet nicht am Gartenzaun

    | Sowohl bei Aufwendungen für Straßenreinigungs- und Winterdienstleistungen auf dem dem Grundstück vorgelagerten Gehweg als auch bei Aufwendungen für den Hausanschluss an das öffentliche Versorgungsnetz kann die Steuerermäßigung nach § 35a EStG in Betracht kommen. In zwei Urteilen hat der BFH damit dem BMF (10.1.14, IV C 4 - S 2296-b/07/0003:004) widersprochen. |