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  • 25.10.2022 · Nachricht · Steuerermäßigung nach § 35a EStG

    Handwerkerleistungen: Keine Steuerermäßigung bei Belastung des GmbH-Verrechnungskontos

    | Die Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen (§ 35a Abs. 3 EStG) setzt voraus, dass der Rechnungsbetrag auf einem Konto des Leistenden bei einem Kreditinstitut gutgeschrieben wird. Dies ist nach einem Beschluss des BFH (9.6.22, VI R 23/20, Abruf-Nr. 231066 ) nicht der Fall, wenn die von einer GmbH an den Gesellschafter erbrachte Leistung durch die Buchung gegen das Gesellschafterverrechnungskonto bei der GmbH beglichen wird. |