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  • 04.03.2014 · Fachbeitrag · Steuerliche Pflichten

    Zur Haftung eines technischen GmbH-Geschäftsführers

    | Liegt keine schriftliche Aufgabenverteilung vor, sind alle Geschäftsführer für die Erfüllung der steuerlichen Pflichten verantwortlich. Nach einem Beschluss des FG Hessen (17.5.13, 1 V 337/13, Abruf-Nr. 132153 ) gilt dies ohne Rücksicht darauf, ob sie die Geschäftsführung tatsächlich ausüben können. |