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  • 04.03.2016 · Fachbeitrag · Teilwertabschreibung

    Abgasskandal: Keine dauernde Wertminderung bei VW-Autos

    | Die vermeintliche Wertminderung eines Autos durch erhöhte Abgaswerte wie im Fall von Volkswagen kann nach Ansicht der Bundesregierung nicht bei einer Einkunftsart als Betriebsausgaben oder Werbungskosten geltend gemacht werden (Antwort der Bundesregierung auf eine parlamentarische Anfrage vom 18.12.15, BT-Drs. 18/7126). |