· Fachbeitrag · Umsatzsteuer
Aktuelle Umsatzsteuerprobleme im Kunsthandel
von Dipl.-Finw. (FH) Thomas Meurer, Baesweiler
| Bereits seit einem Jahr gelten im Kunsthandel neue umsatzsteuerliche Spielregeln. Dennoch ist die Unsicherheit bei den Beteiligten nach wie vor groß, wie zahlreiche Anfragen belegen. Nunmehr hat sich das BMF (18.12.14, IV D 2 - S 7246/14/10001 , IV D 2 - S 7421/13/10001, Abruf-Nr. 143545 ) erstmalig zu den Neuregelungen geäußert. |
1. Vorbemerkungen
Bis zum 31.12.13 galt für die Lieferungen von Kunstgegenständen der ermäßigte Steuersatz. Nachdem die EU gegen Deutschland ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet hatte, wurde diese Ermäßigung zum 1.1.14 stark eingeschränkt. Kunstlieferungen können seitdem nur noch durch den Künstler selbst oder dessen Rechtsnachfolger sowie unter bestimmten Voraussetzungen von Unternehmern, die keine Wiederverkäufer sind, zu 7 % vorgenommen werden (§ 12 Abs. 2 Nr. 13 UStG). Um die steuerlichen Folgen abzumildern, wurde daneben eine Pauschalmarge i.H. von 30 % bei der Differenzbesteuerung eingeführt.
2. Differenzbesteuerung
Nach § 25a Abs. 2 S. 1 UStG kann ein Unternehmer, der als Wiederverkäufer mit Kunst handelt, spätestens bei Abgabe der ersten Voranmeldung eines Kalenderjahres gegenüber dem FA erklären, dass er die Differenzbesteuerung von Beginn dieses Kalenderjahres anwendet. Dies ist in zwei Fällen möglich:
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