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  • · Fachbeitrag · Umsatzsteuer

    Muss die Besteuerung von unentgeltlichen Wertabgaben neu geregelt werden?

    von Dipl.-Finw. (FH) Thomas Meurer, Baesweiler

    | Der BFH (22.11.22, XI R 17/20, Abruf-Nr. 234474 ) hat dem EuGH (C-207/23) einige Fragen zur Umsatzbesteuerung von unentgeltlichen Wertabgaben vorgelegt. Die Vorlage lässt beim BFH Tendenzen erkennen, dass er die derzeitige Besteuerungssystematik gerne ändern würde. Es bleibt mit Spannung abzuwarten, ob der EuGH dies auch so sehen wird. In vergleichbaren Fällen sollte dennoch bereits jetzt reagiert werden. |

    1. Sachverhalt

    Die Rechtssache befindet sich im zweiten Rechtsgang (erster Rechtsgang: BFH 31.5.17, XI R 2/14) und erreicht dieses Mal sogar den EuGH.

     

    Die Klägerin betreibt eine Biogasanlage. Das erzeugte Biogas wurde zur dezentralen Strom- und Wärmeproduktion in einem angeschlossenen Blockheizkraftwerk (BHKW) genutzt. Der produzierte Strom wurde überwiegend in das allgemeine Stromnetz eingespeist und von dem Stromnetzbetreiber vergütet. Die durch den Prozess ebenfalls erzeugte Wärme diente zu einem Teil dem Produktionsprozess. Den überwiegenden Teil der Wärme überließ die Klägerin kostenlos an A zur Trocknung von Holz in Containern und an B, die mit der Wärme ihre Spargelfelder beheizte.