· Fachbeitrag · Umsatzsteuer
Beurteilung von Sale-and-lease-back-Geschäften: BFH kreiert eine weitere Lösung
von Dipl.-Finw. (FH) Thomas Meurer, Baesweiler
| Die umsatzsteuerliche Beurteilung von Sale-and-lease-back-Geschäften ist vielfältig. Je nach Ausgestaltung der vertraglichen Konstellationen werden die Vereinbarungen durch die Finanzverwaltung anerkannt oder nicht. Der BFH (6.4.16, V R 12/15, Abruf-Nr. 187373 ) hat nun eine dritte Variante ins Spiel gebracht, wodurch die sorgfältige Betrachtung von Sale-and-lease-back-Modellen noch bedeutsamer wird. |
1. Grundsätze
Geht der Überlassung eines Gegenstands eine zivilrechtliche Eigentumsübertragung vom später nutzenden Unternehmer an den überlassenden Unternehmer voraus, ist zu prüfen, ob die Verfügungsmacht i. S. des § 3 Abs. 1 UStG an dem Gegenstand tatsächlich übertragen wird. Handelt es sich nach dem Gesamtbild der Verhältnisse um eine solche Übertragung, liegt eine Lieferung des Kunden an den Leasinggeber („sale“) mit anschließender sonstiger Leistung des Leasinggebers an den Kunden („lease-back“) vor.
Wird hingegen keine Verfügungsmacht übertragen, dann kommt dem Übergang des zivilrechtlichen Eigentums an den Leasinggeber eine bloße Sicherungs- und Finanzierungsfunktion zu. Insoweit liegt eine Kreditgewährung vor (BFH 9.2.06, V R 22/03). Von einem solchen Finanzierungsgeschäft ist insbesondere dann auszugehen, wenn
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses MBP Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 14,90 € / Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig