03.09.2014 · Fachbeitrag · Umsatzsteuer
BFH verlängert die Optionsfrist des § 9 UStG zur Umsatzsteuerpflicht
| Unter den Voraussetzungen des § 9 UStG kann der Unternehmer umsatzsteuerfreie Umsätze als steuerpflichtig behandeln (Option). Auch wenn das Gesetz hierzu keine Antragsfrist vorsieht, ging die Verwaltung seit Ende 2010 davon aus, dass diese Option nur bis zur formellen Bestandskraft (Rechtsbehelfsfrist) der Jahressteuerfestsetzung gewählt oder widerrufen werden kann. Dem hat der BFH (19.12.13, V R 6/12, Abruf-Nr. 141687) nun widersprochen und eine Optionsausübung innerhalb der materiellen Bestandskraft (Korrekturfähigkeit nach § 164 AO) bejaht. |
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