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  • 03.12.2018 · Nachricht · Umsatzsteuer

    BFH zur zeitlichen Zuordnung von USt-Vorauszahlungen

    | USt-Vorauszahlungen sind regelmäßig wiederkehrende Ausgaben i. S. des § 11 Abs. 2 S. 2 EStG. Wird eine USt-Vorauszahlung innerhalb von 10 Tagen nach Ablauf des Kalenderjahres gezahlt, ist sie auch dann im Jahr ihrer wirtschaftlichen Zugehörigkeit abziehbar, wenn der 10.1. des Folgejahres auf einen Samstag oder Sonntag fällt. Damit widerspricht der BFH (27.6.18, X R 44/16, Abruf-Nr. 205117 ; BFH, PM vom 24.10.18) der Finanzverwaltung. |