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  • · Fachbeitrag · Umsatzsteuer

    BMF zum Handel von Finanzprodukten über Börsen und andere Handelsplattformen

    von Dipl.-Finw. (FH) Thomas Meurer, Baesweiler

    | Die Nachfrage nach Finanzprodukten (Aktien, Fonds etc.) steigt stetig, die Umsätze der damit befassten Unternehmer ebenso. Die Finanzverwaltung (BMF 3.5.21, III C 3 - S 7160/20/10003 :001, Abruf-Nr. 223153 ) hat sich nun erstmals ausführlich zu verschiedenen Konstellationen geäußert und ist bei virtuellen Währungen von ihrer bisherigen Auffassung teilweise abgewichen. |

    1. Zwei grundsätzliche Prüfschritte

    Bei der Beurteilung der sonstigen Leistungen von Akteuren im Börsengeschäft sind zunächst zwei grundsätzliche Prüfschritte erforderlich:

     

    • 1. Es ist zu prüfen, ob die Leistungen eine einheitliche Leistung bilden oder ob von mehreren getrennt zu beurteilenden selbstständigen Einzelleistungen auszugehen ist.