· Fachbeitrag · Umsatzsteuer
Finales BMF-Schreiben zur elektronischen Rechnungsstellung
| Durch das Steuervereinfachungsgesetz 2011 wurden die Anforderungen an die elektronische Rechnungsstellung mit Wirkung ab Juli 2011 reduziert. Ein Jahr nach dem Inkrafttreten hat das BMF nun das Anwendungsschreiben veröffentlicht (BMF 2.7.12, IV D 2 - S 7287-a/09/10004:003, Abruf-Nr. 122068 ). |
Wichtige Punkte im Überblick:
- Der Vorsteuerabzug setzt voraus, dass ein innerbetriebliches Kontrollverfahren (iKv) zur Gewährleistung der Echtheit der Herkunft, der Unversehrtheit des Inhalts und der Lesbarkeit der Rechnung durchgeführt wird. Dabei ersetzt das iKv nicht die Prüfung der inhaltlichen Ordnungsmäßigkeit der Rechnung. Liegt eine inhaltlich richtige Rechnung vor, rechtfertigt diese die Annahme, dass die Übermittlung korrekt erfolgt ist. In diesen Fällen ist eine Beanstandung des Vorsteuerabzugs alleine wegen Zweifeln im Hinblick auf die Durchführung eines iKv nicht möglich.
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