· Fachbeitrag · Umsatzsteuer
Gelangensbestätigung: Verwaltung beabsichtigt Erleichterungen
| Für die Steuerfreiheit von innergemeinschaftlichen Lieferungen müssen Exporteure seit Januar 2012 (Übergangsfrist bis 30.6.12) die neue Gelangensbestätigung des Abnehmers vorlegen. Auf die enorme Kritik an der praktischen Umsetzung hat die Verwaltung nun (zumindest teilweise) reagiert und an die Verbände ein Anwendungsschreiben zur Stellungnahme (Fristende 20.4.12) verschickt, das einige Vereinfachungen vorsieht. |
Der Entwurf des Anwendungsschreibens, der unter mbp.iww.de: siehe Abruf-Nr. 121001 heruntergeladen werden kann, sieht u.a. folgende Erleichterungen vor:
- Die Gelangensbestätigung kann aus mehreren Dokumenten bestehen, aus denen sich die geforderten Angaben insgesamt ergeben.
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