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  • 27.07.2021 · Nachricht · Umsatzsteuer

    Neue BMF-Sichtweise zu Garantiezusagen von Kfz-Händlern

    | Die entgeltliche Garantiezusage eines Kfz-Händlers ist keine unselbstständige Nebenleistung zur Fahrzeuglieferung, sondern eine eigenständige Leistung. Mit einer Garantiezusage, durch die der Kfz-Verkäufer als Garantiegeber im Garantiefall eine Geldleistung verspricht, liegt eine Leistung aufgrund eines Versicherungsverhältnisses i. S. des VersStG vor. Diese ist nach § 4 Nr. 10 Buchst. a UStG umsatzsteuerfrei (BFH 14.11.18, XI R 16/17). Das BMF (11.5.21, III C 3 - S 7163/19/10001 :001, Abruf-Nr. 222584 ) wendet das Urteil nun an und hat seine bisherige Sichtweise angepasst. Dabei unterteilt das BMF nach versicherungs- und umsatzsteuerrechtlichen Konsequenzen. |