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  • 17.12.2021 · Nachricht · Umsatzsteuer/Versicherungssteuer

    Garantiezusagen von Kfz-Händlern: Neue Regeln gelten erst ab 2023

    | Nach einer Entscheidung des BFH (14.11.18, XI R 16/17) ist die entgeltliche Garantiezusage eines Kfz-Händlers keine unselbstständige Nebenleistung zur Fahrzeuglieferung, sondern eine eigenständige Leistung. Ursprünglich wollte das BMF die neue Rechtsprechung bereits auf Garantiezusagen anwenden, die nach dem 30.6.21 abgegeben werden. Dann erfolgte eine Verlängerung (ab dem 1.1.22). Da auch diese Frist offensichtlich zu kurz angesetzt wurde, gilt die neue Sichtweise nun für Garantiezusagen, die ab dem 1.1.23 erteilt werden (BMF 18.10.21, III C 3 - S 7163/19/10001 :001, Abruf-Nr. 225347 ). Kfz-Händler können also zumindest erst einmal aufatmen. |