· Nachricht · Umsatzsteuer
OFD NRW äußert sich zum Steuersatz in Bäckereifilialen
| Die OFD Nordrhein-Westfalen (26.4.18, Kurzinfo USt 3/18) hat ihre Finanzämter angewiesen, wie Umsätze zum Verzehr an Ort und Stelle in Bäckereifilialen umsatzsteuerrechtlich zu behandeln sind. |
Hintergrund: Beim FG Münster ist ein Verfahren (Az. 15 K 2553/16 U) anhängig, das den Verkauf von Backwaren und anderen Lebensmitteln zum Verzehr an Ort und Stelle von Bäckereifilialen mit und ohne eigene Sitzgelegenheiten betrifft. Hierbei kann es sich sowohl um Fachgeschäfte (Bäckerei mit eigenem Cafe) als auch um Filialen im Vorkassenbereich von Supermärkten handeln. Das Verfahren steht auf der Homepage des FG Münster und hat dazu geführt, dass verschiedenen Finanzämtern Anträge und Einsprüche von Bäckereien vorliegen, die ihre Umsätze aus derartigen Verkäufen dem ermäßigten Umsatzsteuersatz unterwerfen möchten.
Die OFD Nordrhein-Westfalen hat, bis auf Weiteres, folgende Anweisung herausgegeben:
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