· Fachbeitrag · Umsatzsteuer
Photovoltaikanlagen: Nullsteuersatz für die Lieferung und Montage
von Dipl.-Finw. (FH) Thomas Meurer, Baesweiler
| Das JStG 2022 (BGBl I 22, 2294) hat im Bereich der Umsatzsteuer für ein Novum gesorgt: Erstmals sieht das UStG einen sogenannten Nullsteuersatz für Leistungen im Zusammenhang mit Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) vor. Möglich wurde diese Änderung durch Umsetzung einer EU-Richtlinie. Der Beitrag ordnet diese Sondervorschrift sowohl für die leistenden Unternehmer als auch für deren Kunden ein. |
1. Die Neuregelung im Überblick
Nach der Neuregelung in § 12 Abs. 3 UStG gilt für die Lieferung, den innergemeinschaftlichen Erwerb, die Einfuhr und die Installation von PV-Anlagen und Stromspeichern ein Steuersatz von 0 % (Nullsteuersatz), soweit
- es sich um eine Leistung an den Betreiber der PV-Anlage handelt und
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