· Fachbeitrag · Umsatzsteuer
Speisenlieferung versus Restaurationsleistung:Aktuelle Rechtsprechung kennen und nutzen!
von Georg Nieskoven, Troisdorf
| Die Abgrenzung zwischen begünstigter Speisenlieferung und regelsatzbesteuerter Restaurationsleistung gehört zu den Dauerbrennern im Umsatzsteuerrecht. In acht Entscheidungen bzw. Beschlüssen haben FG und BFH dazu jüngst Stellung bezogen und dabei die Grenzen neu definiert. |
1. Umsätze aus einem Imbissstand
In einem vom BFH entschiedenen Fall verkaufte ein Unternehmer an seinen Imbiss- und Grillständen gebratene und gegrillte Fleischwaren, die die Kunden an den am Stand angebrachten Ablagebrettern verzehren konnten (BFH 8.6.11, XI R 37/08 - Nachfolgeentscheidung zu EuGH 10.3.11, C-501/09). Der BFH betont, dass der Verkauf einfacher, standardisiert zubereiteter Speisen regelmäßig dem Steuersatz von 7 % unterliegt. Nur behelfsmäßige Verzehrvorrichtungen sind nicht dienstleistungsprägend und führen somit nicht zu einer Restaurationsleistung. Zu dem gleichen Ergebnis kommt der BFH (30.6.11, V R 35/08 - Nachfolgeentscheidung zu EuGH 10.3.11, C-497/09) bei einem Betreiber eines Würstchen und Pommes Frites anbietenden Imbisswagens mit angebauten Stehtischen nebst Witterungsschutz (Dachvorrichtung).
HINWEIS | Nach diesen Urteilen ist bei Imbissständen regelmäßig von einer begünstigten Speisenlieferung auszugehen. Entscheidende Bedeutung haben darüber hinaus aber die Fragen, wie eine behelfsmäßige Verzehrvorrichtung definiert ist und wann eine einfache Standardzubereitung vorliegt.
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