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  • · Fachbeitrag · Umsatzsteuer

    Steuerfreie Gebäudeveräußerung: Erst sanieren und dann Verkaufsverhandlungen führen

    von Georg Nieskoven, Troisdorf

    Grundsätzlich kann ein Unternehmer auch aus den Betriebsbeendigungskosten die Vorsteuer geltend machen. Dient eine Grundstückssanierung jedoch vorrangig einem steuerfreien Verkauf des Grundstücks, schließt dies den Vorsteuerabzug aus, so der BFH in einer aktuellen Entscheidung (BFH 14.3.12, XI R 23/10, Abruf-Nr. 122882).

    Sachverhalt

    Infolge der Veredelung und Färberei von Rauchwaren war das Betriebsgrundstück der F-GmbH mit Schadstoffen belastet. Der vom Landrat erlassene Bescheid zur Boden- und Grundwassersanierung machte den Abbruch der aufstehenden Gebäude und damit die Produktionseinstellung erforderlich. Da die F-GmbH zur Durchführung der Maßnahmen finanziell nicht in der Lage war, wurde das Konkursverfahren eröffnet.

     

    Gleichzeitig mit dem Abbruch der Gebäude führte der Konkursverwalter Verkaufsverhandlungen mit der Y-KG, die das Grundstück allerdings nur umsatzsteuerfrei erwerben wollte. Der anschließende Kaufvertrag über die umsatzsteuerfreie Veräußerung stand unter dem Vorbehalt der erfolgreichen Sanierung. Da die Sanierungsmaßnahmen auch innerhalb der nachträglich um ein Jahr verlängerten Frist nicht abgeschlossen waren, trat die Y-KG schließlich vom Kaufvertrag zurück. Erst einige Jahre später - nach erfolgreich durchgeführter Sanierung - konnte das Grundstück schließlich unter Verzicht auf die Steuerbefreiung (§ 9 i.V. mit § 4 Nr. 9a UStG) umsatzsteuerpflichtig veräußert werden.