· Fachbeitrag · Umsatzsteuer
Umsatzsteuerliche Neuregelungen durch das „Jahressteuergesetz 2018“
von Georg Nieskoven, Troisdorf
| Was als Entwurf eines „Jahressteuergesetzes 2018“ begann, wurde nun als Gesetz zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren im Internet und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften verabschiedet (BGBl I 18, 2338). Der Beitrag gibt einen Überblick zu den umsatzsteuerlichen Änderungen. |
1. Umsetzung der Gutschein-Richtlinie
Die Richtlinie (EU) 2016/1065 vom 27.6.16 verpflichtet die Mitgliedstaaten zur Umsetzung einer harmonisierten Gutscheinbesteuerung ab 1.1.19. Die bisher in Deutschland vollzogene Abgrenzung zwischen den nur einen Geldbetrag benennenden „Wertgutscheinen“ und den einen Lieferungs-/Leistungsanspruch verbriefenden „Waren-/Leistungsgutscheinen“ wurde nun zugunsten der unionsrechtlichen Definition aufgegeben. Ferner enthält § 3 Abs. 13 S. 2 UStG den Zusatz, dass Instrumente, die nur zu einem Preisnachlass berechtigen, keine Gutscheine sind.
In der weiteren Folge wird zwischen Ein- und Mehrzweckgutscheinen unterschieden: Bei einem Einzweck-Gutschein muss sowohl der Lieferungs- bzw. Leistungsort als auch die für diesen Umsatz geschuldete Umsatzsteuer im Zeitpunkt der Ausstellung des Gutscheins feststehen (§ 3 Abs. 14 UStG). Bei Mehrzweck-Gutscheinen ist das gerade nicht der Fall (§ 3 Abs. 15 UStG).
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