· Fachbeitrag · Umsatzsteuer-Vorauszahlungen
Neues zur 10-Tages-Fiktion des § 11 EStG
von StB Dipl.-Kffr. (FH) Ulrike Geismann, Bonn
| Die OFD Nordrhein-Westfalen (18.5.15, akt. Kurzinfo ESt 9/2014) hat sich zur 10-Tages-Fiktion des § 11 EStG bei Umsatzsteuer-Vorauszahlungen geäußert und dabei u.a. klargestellt, dass sowohl die Fälligkeit als auch die Zahlung innerhalb des 10-Tages-Zeitraums liegen müssen. |
1. Hintergrund
Bei der Einnahmen-Überschussrechnung sind Ausgaben grundsätzlich in dem Kalenderjahr anzusetzen, in dem sie geleistet worden sind (§ 11 Abs. 2 S. 1 EStG). Allerdings gelten regelmäßig wiederkehrende Ausgaben, die bei dem Steuerpflichtigen kurze Zeit vor Beginn oder kurze Zeit nach Beendigung des Kalenderjahres, zu dem sie wirtschaftlich gehören, abgeflossen sind, als in diesem Kalenderjahr geleistet (§ 11 Abs. 2 S. 2 EStG). Als kurze Zeit gilt ein Zeitraum von bis zu zehn Tagen.
2. Fälligkeit und Zahlung innerhalb kurzer Zeit
Die Sonderregelung des § 11 Abs. 2 S. 2 EStG gilt auch für Umsatzsteuer-Vorauszahlungen (BFH 1.8.07, XI R 48/05). Allerdings müssen die Zahlungen auch hier innerhalb dieses Zeitraums fällig und geleistet worden sein.
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