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  • · Nachricht · Umsatzsteuer

    Vorsteuer: Frist für die Zuordnungsentscheidung läuft am 31. Mai ab

    | Bei nicht nur unternehmerisch genutzten Gegenständen ist für den Vorsteuerabzug eine zeitnahe Zuordnung zum Unternehmensvermögen Voraussetzung. Die Zuordnungsentscheidung muss dabei spätestens im Rahmen der Jahressteuererklärung erfolgen, wobei die Umsatzsteuererklärung bis zum 31.5. des Folgejahrs eingereicht werden muss ( BFH 7.7.11, V R 42/09 ). |

     

    WICHTIG | Da Fristverlängerungen für die Abgabe der Steuererklärungen die Dokumentationsfrist nicht verlängern, muss die Zuordnungsentscheidung dem Finanzamt bis zum 31.5. des Folgejahrs ggf. außerhalb der Steuererklärung mitgeteilt werden.

    Quelle: ID 33429690