· Fachbeitrag · Umsatzsteuer
Vorsteuerabzug aus Investitionen auch bei steuerfreier Vermietung?
von Dipl.-Finw. (FH) Thomas Meurer, Baesweiler
| Bei steuerfreier Vermietung einer Immobilie ist ein Vorsteuerabzug für Investitionen grundsätzlich nicht möglich. Infolge von zwei FG-Urteilen könnte jedoch zumindest aus Aufwendungen für die Versorgung der Mieter ‒ wie Strom und Wärme ‒ zukünftig ein solcher Abzug zulässig sein. |
1. Allgemeines
Die Vermietung von Immobilien ist steuerfrei nach § 4 Nr. 12 Buchst. a UStG. Ein Vorsteuerabzug für Aufwendungen, die hiermit im Zusammenhang stehen, ist deshalb nicht möglich (§ 15 Abs. 2 Nr. 1 UStG).
Zu diesen steuerfreien Leistungen gehören auch die damit in unmittelbarem wirtschaftlichen Zusammenhang stehenden üblichen Nebenleistungen. Als solche sieht die Finanzverwaltung (A 4.12.1 Abs. 5 UStAE) grundsätzlich die
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