02.10.2015 · Fachbeitrag · Umsatzsteuer
Zeugenaussage kein geeigneter Nachweis für ein EU-Geschäft
| Die Umsatzsteuerfreiheit einer innergemeinschaftlichen Lieferung ist durch Belege und Aufzeichnungen nachzuweisen. Als Ersatz für den Buch- und Belegnachweis (§ 17a ff. UStDV) kommt eine Zeugenaussage grundsätzlich nicht in Betracht (BFH 19.3.15, V R 14/14, Abruf-Nr. 178877 ). |
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