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  • 02.10.2015 · Fachbeitrag · Umsatzsteuer

    Zeugenaussage kein geeigneter Nachweis für ein EU-Geschäft

    | Die Umsatzsteuerfreiheit einer innergemeinschaftlichen Lieferung ist durch Belege und Aufzeichnungen nachzuweisen. Als Ersatz für den Buch- und Belegnachweis (§  17a ff. UStDV) kommt eine Zeugenaussage grundsätzlich nicht in Betracht (BFH 19.3.15, V R 14/14, Abruf-Nr. 178877 ). |