04.08.2017 · Fachbeitrag · Umsatzsteuer
Zur Anwendbarkeit der Kleinunternehmerregelung im Gründungsjahr, wenn Umsätze erst im Folgejahr anfallen
| Wurde das Unternehmen im Vorjahr (z. B. in 2009) gegründet und fielen Umsätze erst im darauffolgenden Jahr (2010) an, gilt die 17.500 EUR-Grenze des § 19 UStG für das Vorjahr (2009) und die 50.000 EUR-Grenze für das darauffolgende Jahr 2010. Das FG Thüringen (11.1.17, 3 K 758/15, Abruf-Nr. 194869 194869 ) ging im Streitfall davon aus, dass der Kläger wegen seiner Vorbereitungshandlungen bereits in 2009 Unternehmer war und somit 2009 als Erstjahr i. S. von § 19 UStG anzusehen ist. Tatsächliche Umsätze sind nicht nötig. |
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