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  • 13.01.2022 · Nachricht · Verbilligte Vermietung

    Überschussprognose trotz Erfüllung der 66 %-Grenze bei aufwendig gestalteten Wohngebäuden?

    | Die verbilligte Vermietung einer Wohnung zu Wohnzwecken ist unschädlich bzw. gilt als vollentgeltlich, wenn das Entgelt mindestens 66 % der ortsüblichen Miete beträgt. Das FG Baden-Württemberg (22.1.21, 5 K 1938/19, Abruf-Nr. 226476 ) hat das bei einer Vermietung eines aufwendig gestalteten Wohngebäudes allerdings jüngst anders gesehen und eine Totalüberschussprognose gefordert. |