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  • · Nachricht · Verbraucherinsolvenzverfahren

    Auch Treuhänder muss Steuererklärung unterschreiben

    | Die Ausübung des Antragsrechts zur Einkommensteuerveranlagung erfordert im Insolvenzfall die Mitunterzeichnung der Steuererklärung durch den Treuhänder (FG Düsseldorf 28.8.14, 8 K 3677/13 E). |

     

    Über das Vermögen der Steuerpflichtigen war am 28.2.12 das (vereinfachte) Insolvenzverfahren eröffnet worden. Im März 2013 reichte sie bei ihrem Finanzamt eine Einkommensteuererklärung für 2012 ein, in der sie ausschließlich Arbeitnehmereinkünfte erklärte. Daraufhin forderte das FA den gerichtlich bestellten Treuhänder auf, die Steuererklärung zu unterschreiben. Nachdem dieser der Aufforderung nicht nachgekommen war, lehnte das FA die Durchführung der Veranlagung mit einem an den Treuhänder gerichteten Bescheid ab. Dabei blieb es auch, nachdem das Insolvenzverfahren aufgehoben, jedoch u.a. hinsichtlich einer Einkommensteuererstattung die Nachtragsverteilung angeordnet wurde.

     

    Die dagegen gerichtete Klage des Treuhänders blieb ohne Erfolg. Nach der Entscheidung des Finanzgerichts liegt ein wirksamer Antrag auf Veranlagung angesichts der nur von der Steuerpflichtigen unterschriebenen Steuererklärung nicht vor. Infolge der Eröffnung des Insolvenzverfahrens und der sich anschließenden Nachtragsverteilung sei die Steuerpflichtige handlungsunfähig, so dass der Treuhänder (mit-)unterschreiben müsse.

     

    Auch der BFH habe eine Verpflichtung des Treuhänders zur Abgabe einer Steuererklärung bejaht, wenn sich hieraus (voraussichtlich) ein Erstattungsanspruch ergebe, da der Treuhänder diesen zugunsten der Masse zu realisieren habe. Dies gelte auch dann, wenn der Schuldner ausschließlich Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit beziehe und daher ein Antrag auf Veranlagung zu stellen sei. Zudem teile ein Erstattungsanspruch wegen überzahlter Lohnsteuer nicht das Schicksal des insolvenzfreien Arbeitslohns und unterliege nicht dem besonderen Pfändungsschutz.

     

    Quelle: FG Düsseldorf, Newsletter Januar 2015

    Quelle: ID 43184314