30.04.2014 · Fachbeitrag · Verdeckte Gewinnausschüttung
Zur Angemessenheit der Vergütung eines GmbH-Geschäftsführers
| Liegt die Gesamtausstattung von zwei hälftig beteiligten GmbH-Geschäftsführern innerhalb der Bandbreite von Fremdvergleichswerten und verbleibt nach Abzug der Vergütungen ein angemessener Gewinn bzw. eine angemessene Kapitalausstattung, kann eine verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) nicht mit einer Gewinnabschöpfung durch überhöhte Geschäftsführerbezüge begründet werden (FG Sachsen 14.11.13, 6 K 701/12, Abruf-Nr. 141005 ). |
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