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  • 05.09.2024 · Nachricht · Verfahrensrecht

    Bestandskräftige Bescheide: Korrektur wegen Art und Weise der Aufzeichnungen

    | Ermittelt ein Steuerpflichtiger seinen Gewinn durch Einnahmen-Überschussrechnung, ist die Art und Weise, in der er seine Aufzeichnungen geführt hat, eine Tatsache, die zur Korrektur eines bestandskräftigen Einkommensteuerbescheids führen kann, wenn sie dem FA nachträglich bekannt wird. Dies hat der BFH (6.5.24, III R 14/22, Abruf-Nr. 242363 ; PM Nr. 30/24 vom 4.7.24) entschieden. |