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  • 04.07.2018 · Nachricht · Verfahrensrecht

    Ist die Höhe der Nachzahlungszinsen verfassungswidrig?

    | Für die Jahre bis 2013 hat der 3. Senat des BFH (9.11.17, III R 10/16) den für Nachzahlungszinsen relevanten Zinssatz von 0,5 % pro Monat noch für verfassungsgemäß gehalten. In einem jetzt veröffentlichten Beschluss hat der 9. Senat des BFH (25.4.18, IX B 21/18, Abruf-Nr. 201148 ) jedoch erhebliche Zweifel bekundet, ob der Zinssatz ab dem Veranlagungszeitraum 2015 verfassungsgemäß ist. Seiner Ansicht nach ist das Niedrigzinsniveau struktureller und nachhaltiger Natur. Die realitätsferne Bemessung der Zinshöhe wirkt wie ein rechtsgrundloser Zuschlag auf die Steuerfestsetzung. |