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  • 30.01.2019 · Nachricht · Verkehrssteuern

    Kfz-Steuer ist auch bei einem Dieselfahrverbot zu zahlen

    | Das FG Hamburg (14.11.18, 4 K 86/18 O, Abruf-Nr. 205922 ; PM vom 21.11.18) hat die Klage eines Dieselfahrers abgewiesen, der wegen der Dieselfahrverbote eine Herabsetzung der Kfz-Steuer begehrte. Gegen die nicht zugelassene Revision hat der Steuerpflichtige Beschwerde eingelegt (NZB BFH III B 2/19). |