03.04.2019 · Nachricht · Verlustfeststellung
Erhöht der Altersentlastungsbetrag den Verlustvortrag?
| Der Altersentlastungsbetrag (§ 24a EStG) ist bei der Verlustfeststellung auch dann zu berücksichtigen, wenn sich hierdurch ein nicht ausgeglichener Verlust weiter erhöht (FG Köln 12.12.18, 10 K 1730/17, Abruf-Nr. 207634 ). Da gegen diese Entscheidung aber die Revision (BFH IX R 3/19) anhängig ist, muss nun der BFH entscheiden. |
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