· Fachbeitrag · Vermietung und Verpachtung
AfA auch bei mittelbarer Grundstücksschenkung?
von Dipl.-Finw. Karl-Heinz Günther, Übach-Palenberg
| Erhalten Kinder von ihren Eltern Geld, um damit eine konkrete Mietimmobilie zu kaufen, können sie dennoch die Gebäudeabschreibung bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abziehen. Dies ist zumindest die Meinung des FG Niedersachsen (17.3.15, 13 K 156/13, Abruf-Nr. 145942 ). |
1. Hintergrund und Sachverhalt
Eine mittelbare Grundstücksschenkung ist anzunehmen, wenn der Schenker Geld zur Verfügung stellt, mit der Auflage, eine bestimmte Immobilie zu erwerben. Kann der Beschenkte nicht über das Geld, sondern erst über das damit erworbene Grundstück verfügen, ist Gegenstand der Schenkung das Grundstück. Das Problem: Der Beschenkte hat keine eigenen Anschaffungskosten, die eine AfA-Bemessungsgrundlage bilden könnten. Gleichwohl machte die Steuerpflichtige im Streitfall Abschreibungen bei der Ermittlung der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung geltend - und zwar nach § 7 Abs. 4 S. 1 Nr. 2a EStG i. V. mit § 11d Abs. 1 EStDV.
2. Profiskalische Sichtweise der Finanzverwaltung
Die Finanzverwaltung gewährt Beschenkten in diesen Fällen keine Gebäudeabschreibung. § 11d Abs. 1 EStDV, wonach der Beschenkte die Abschreibungen des Rechtsvorgängers (Schenkers) fortsetzen kann, soll nicht greifen, weil der Schenker zu keiner Zeit über das Grundstück verfügen kann.
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