· Fachbeitrag · Vermietung und Verpachtung
BFH gewährt AfA auch bei mittelbarer Grundstücksschenkung
von Dipl.-Bw. (FH) StB Christian Westhoff, Datteln
| Das wurde auch Zeit: Der BFH (4.10.16, IX R 26/15, Abruf-Nr. 192059 ) hat die Ungleichbehandlung zwischen der mittelbaren und der unmittelbaren Grundstücksschenkung beendet. Somit darf jetzt auch derjenige die Gebäude-Abschreibung geltend machen, der Geld mit der Auflage geschenkt bekommt, damit eine Mietimmobilie zu erwerben. |
1. Sachverhalt
Im Streitfall hatte eine Steuerpflichtige eine Immobilie für 475.000 EUR gekauft. Im zeitlichen Zusammenhang mit dem Erwerb hatte sie von ihrem Vater 400.000 EUR und von der Mutter 200.000 EUR geschenkt bekommen. Die Schenkung war mit der Auflage verbunden, dafür die Immobilie zu kaufen und zu renovieren (= mittelbare Grundstücksschenkung). Da die Immobilie vermietet wurde, machte die Tochter eine Abschreibung für das Gebäude in Höhe von 5.000 EUR geltend.
Das FA versagte jedoch die Gebäudeabschreibung. Denn die Tochter habe selbst keine Anschaffungskosten getragen, von denen sie Abschreibungen vornehmen kann. Und auch die Regelung des § 11d Abs. 1 EStDV, wonach der Beschenkte die Abschreibungen des Rechtsvorgängers (Schenkers) fortsetzen kann, komme nicht in Betracht. Denn der Schenker habe zu keiner Zeit über das Grundstück verfügen können.
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