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  • 11.01.2021 · Nachricht · Vermietung und Verpachtung

    Kaufpreisaufteilung bei Grundstücken: BFH erteilt der BMF-Arbeitshilfe eine Absage

    | Eine im Kaufvertrag erfolgte Kaufpreisaufteilung auf den Grund und Boden und das (abschreibungsfähige) Gebäude kann grundsätzlich der Besteuerung zugrunde gelegt werden. Voraussetzung: Sie darf die realen Wertverhältnisse nicht in grundsätzlicher Weise verfehlen. Ist dies aber der Fall, ist die vom BMF entwickelte „Arbeitshilfe zur Aufteilung eines Gesamtkaufpreises für ein bebautes Grundstück“ kein geeignetes Wertermittlungsverfahren (BFH 21.7.20, IX R 26/19, Abruf-Nr. 219134 ; PM Nr. 55/20 vom 26.11.20). |