· Fachbeitrag · Vermietung und Verpachtung
Werbungskosten für Homeoffice bei Vermietung an Arbeitgeber nur bei positiver Überschussprognose
von Dipl.-Bw. (FH) StB Christian Westhoff, Datteln
| Vermietet der Steuerpflichtige eine Einliegerwohnung als Homeoffice an seinen Arbeitgeber für dessen betriebliche Zwecke, kann er Werbungskosten nur abziehen, wenn eine objektbezogene Prognose die Überschusserzielungsabsicht belegt (BFH 17.4.18, IX R 9/17, Abruf-Nr. 203021 ; PM BFH Nr. 43 vom 20.8.18). |
1. Sachverhalt
Eheleute waren Eigentümer eines Gebäudes. Das Obergeschoss bewohnten sie selbst. Eine Einliegerwohnung mit Büro, Besprechungsraum, Küche und Bad/WC im Erdgeschoss vermieteten sie als Homeoffice des Ehemanns für 476 EUR monatlich an dessen Arbeitgeber. Der Mietvertrag war zeitlich an den Arbeitsvertrag und an die Weisung des Arbeitgebers gebunden, die Tätigkeit in diesen Büroräumen zu betreiben.
Die Eheleute machten einen Werbungskostenüberschuss i. H. von 29.900 EUR geltend. Hierin waren Kosten (25.780 EUR) für die behindertengerechte Renovierung des Badezimmers mit Dusche und Badewanne enthalten. Der BFH musste nun entscheiden, ob der Werbungskostenüberschuss anzuerkennen ist.
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