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  • 05.10.2016 · Fachbeitrag · Vermietung und Verpachtung

    Zur Vermietungsabsicht bei nicht mehr betriebsbereitem Objekt

    | Die Einkunftserzielungsabsicht kann bei einer zuvor vermieteten Eigentumswohnung entfallen, wenn diese mehrere Jahre leer steht (im Streitfall über fünf Jahre). Dies gilt zumindest dann, wenn ungewiss ist, ob die für die Herstellung der Vermietbarkeit der Wohnung erforderliche Gesamtsanierung der Wohnanlage zum Abschluss gebracht werden kann. Hierbei ist dem Steuerpflichtigen das Fehlverhalten bzw. das Nichtverhalten der Miteigentümer zuzurechnen (FG Mecklenburg-Vorpommern 6.4.16, 3 K 44/14, Abruf-Nr. 188434 ). |