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  • 06.11.2017 · Fachbeitrag · Verteilung von Erhaltungsaufwand (§ 82b EStDV)

    Unverbrauchter Aufwand geht nicht auf Rechtsnachfolger über

    | Vermieter können größere Erhaltungsaufwendungen nach Maßgabe des § 82b EStDV verteilen. Eine Entscheidung des FG Berlin-Brandenburg (12.7.17, 7 K 7078/17, Abruf-Nr. 196998 ) zeigt aber, dass das Wahlrecht zur Steuerfalle werden kann. Denn eine Übertragung verbleibender Aufwendungen soll in Rechtsnachfolgefällen generell ausscheiden. Dies soll insbesondere dann gelten, wenn ein Vorbehaltsnießbraucher Erhaltungsaufwendungen trägt, nach § 82b EStDV verteilt, im Verteilungszeitraum verstirbt und vom Grundstückseigentümer beerbt wird. |