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  • 02.07.2013 · Fachbeitrag · Werbungskosten

    Arbeitszimmer: Werbungskostenabzug trotz Poolarbeitsplatz

    | Das FG Düsseldorf hat seine Rechtsprechung aus dem letzten Jahr bestätigt, wonach Arbeitnehmer die Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer unter Umständen auch dann bis zu 1.250 EUR jährlich geltend machen können, wenn ihnen beim Arbeitgeber ein Poolarbeitsplatz zur Verfügung steht (FG Düsseldorf 23.4.13, 10 K 822/12 E, Rev. zugelassen, Abruf-Nr. 131795 ). |