02.07.2013 · Fachbeitrag · Werbungskosten
Außergewöhnliche Kfz-Kosten neben der Pendlerpauschale absetzbar?
| Die Abgeltungswirkung der Entfernungspauschale beschränkt sich nur auf gewöhnliche, laufende Kfz-Kosten, sodass daneben auch außergewöhnliche Wegekosten als Werbungskosten abzugsfähig sind. Bislang steht das FG Niedersachsen (24.4.13, 9 K 218/12, Abruf-Nr. 131657 ) mit dieser Meinung allerdings ziemlich alleine da, sodass bezweifelt werden muss, ob der BFH dieses steuerzahlerfreundliche Urteil in der Revision (VI R 29/13) bestätigen wird. |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses MBP Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 14,90 € Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig