06.06.2016 · Fachbeitrag · Werbungskosten bei nichtselbstständiger Arbeit
Kurios: Verwaltung erkennt Unfallkosten an, Gerichte sagen nein!
| Dass die Finanzverwaltung eine steuerzahlerfreundlichere Sichtweise an den Tag legt als die Rechtsprechung, ist eher selten. Bei Unfallkosten, die einem Arbeitnehmer für die Wege zwischen Wohnung und Arbeitsstätte entstehen, ist das aber der Fall. Denn entgegen der Handhabung der FÄ sind nach der Rechtsprechung (aktuell FG Rheinland-Pfalz 23.2.16, 1 K 2078/15, Abruf-Nr. 146729 ) sämtliche Aufwendungen durch die Entfernungspauschale abgegolten, also auch Unfallkosten. |
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