· Fachbeitrag · Werbungskosten
Beruflich veranlasster Umzug: Doppelte Miete abzugsfähig
| Sofern ein Umzug beruflich veranlasst ist, können doppelte Mietzahlungen als Werbungskosten abzugsfähig sein. Im Gegensatz zur doppelten Haushaltsführung, wo regelmäßig nur die üblichen Kosten einer Wohnung bis zu 60 qm Wohnfläche anerkannt werden, sind Umzugskosten der Höhe nach grundsätzlich nicht begrenzt ( BFH 13.7.11, VI R 2/11, Abruf-Nr. 113270 ). |
Allerdings ist der Werbungskostenabzug der doppelt geleisteten Mietzahlungen zeitlich auf die Umzugsphase beschränkt. Diese beginnt mit der Kündigung der bisherigen Wohnung und endet mit dem Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist. Bis zum Umzug sind die Miete der neuen und danach die der bisherigen Wohnung als Werbungskosten abziehbar.
Quelle: Ausgabe 11 / 2011 | Seite 183 | ID 29644310