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  • 04.09.2013 · Fachbeitrag · Werbungskosten

    BFH erleichtert den Abzug von Ausbildungskosten

    | Eine erstmalige Berufsausbildung setzt keine bestimmteAusbildungs­dauer voraus. Mit diesem Urteil hat der BFH (28.2.13, VI R 6/12, Abruf-Nr. 131892 ) den Abzug von Ausbildungskosten als Werbungskosten erleichtert. |