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BMF aktualisiert sein Schreiben zur Entfernungspauschale
| Mit dem Steuervereinfachungsgesetz 2011 (BGBl I 11, 2131) haben sich bekanntlich Änderungen zu den Entfernungspauschalen ergeben. Infolgedessen hat das BMF nunmehr ein aktualisiertes Schreiben veröffentlicht ( BMF 3.1.13, IV C 5 - S 2351/09/10002 ). Das BMF-Schreiben vom 31.8.09 (BStBl I 09, 891) ist somit überholt. |
Zum Hintergrund: Seit 2012 erfolgt die Günstigerprüfung zwischen Entfernungspauschale und tatsächlichen Aufwendungen bei Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel nur noch jahresbezogen, sodass die tageweise Gegenüberstellung von Fahrkartenpreisen und Entfernungspauschale entfällt.
Quelle: ID 37427700