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  • 03.11.2016 · Fachbeitrag · Werbungskosten

    BMF veröffentlicht neue Umzugskostenpauschalen

    | Umzugskosten, die einem Arbeitnehmer durch einen beruflich veranlassten Wohnungswechsel entstehen, sind Werbungskosten (R 9.9 Abs. 1 LStR). Für sonstige Umzugskosten (z. B. Trinkgelder an das Umzugspersonal) sowie für umzugsbedingte Unterrichtskosten gewährt die Finanzverwaltung Pauschalen. Das BMF (18.10.16, IV C 5 - S 2353/16/10005, Abruf-Nr. 189461 ) hat aktuell die Pauschalen veröffentlicht, die ab 1.3.16 sowie ab 1.2.17 gelten. |