· Fachbeitrag · Werbungskosten
Dienstjubiläum: Aufwendungen können Werbungskosten sein
| Aufwendungen für eine betriebsinterne Feier anlässlich eines Dienstjubiläums können (nahezu) ausschließlich beruflich veranlasst und damit Werbungskosten sein, wenn der Arbeitnehmer die Gäste nach abstrakten berufsbezogenen Kriterien einlädt ( BFH 20.1.16, VI R 24/15, Abruf-Nr. 187517 ). |
Ob die Aufwendungen beruflich oder privat veranlasst sind, ist anhand mehrerer Kriterien zu beurteilen. Relevant sind insbesondere
- der Anlass der Feier (Dienstjubiläum = berufsbezogen; Priesterjubiläum = privat (vgl. BFH 24.9.13, VI R 35/11),
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