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  • · Fachbeitrag · Werbungskosten

    Dienstjubiläum: Aufwendungen können Werbungskosten sein

    | Aufwendungen für eine betriebsinterne Feier anlässlich eines Dienstjubiläums können (nahezu) ausschließlich beruflich veranlasst und damit Werbungskosten sein, wenn der Arbeitnehmer die Gäste nach abstrakten berufsbezogenen Kriterien einlädt ( BFH 20.1.16, VI R 24/15, Abruf-Nr. 187517 ). |

     

    Ob die Aufwendungen beruflich oder privat veranlasst sind, ist anhand mehrerer Kriterien zu beurteilen. Relevant sind insbesondere

    Karrierechancen

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